Montag, 22. Mai 2017

Ich ersteigere ein Haus

Aha - Termin der Versteigerung in ca. 4 Monaten. Details - Fehlanzeige, bitte einen Katalog abonieren! Achso. Nachforschungen ergaben, dass man die Details zur Versteigerung und das Gutachten des Hauses auf der Seite der Amtsgerichte bzw. der offiziellen Versteigerungsseiten (z.B: https://www.zwangsversteigerung.de ) KOSTENLOS herunterladen kann. Die folgenden freundlichen Nachfragen nach der Bestätigung des Katalogabonnements abgelehnt und 250€ gespart...
Da ich keinerlei Ahnung hatte wie so eine Versteigerung abläuft, wurde das Internet durchforstet und fleißig gelesen. Was immer wieder geraten wurde: Nimm an mind. 2-3 Versteigerungen als Zuschauer teil, um ein Gefühl für den Ablauf und ggf. Fallstricke zu bekommen. Das habe ich auch gemacht und möchte diesen Ratschlag unbedingt weitergeben. Es nimmt eine "Menge Wind aus den Segeln", wenn es denn um das "eigene" Objekt der Begierde geht. Zumal ja hier mit Summen jongliert wird, die für die meisten nicht alltäglich sind.
Dann das nächste Problem: Eigentlich schaut man sich ein Haus erstmal in Ruhe an bevor man zuschlägt. Also Außen und Innen - mit Zwangsversteigerungen ist das aber so ein Sache. Meistens möchte der Eigentümer das gute Stück gar nicht veräußern - heißt ja schließlich auch "Zwang". Daher muss er einen auch nicht ins Haus lassen; genau wie den Gutachter.
So war das auch in meinem Fall. Das Gutachten wurde nur nach äußerem Augenschein erstellt. Und trotz Kontaktaufnahme und mehreren Beteuerungen seitens des Voreigentümers, daß das Objekt auf keinen Fall versteigert würde, war an eine Besichtigung nicht zu denken. Bzgl des Gutachtens kann die Sache sogar ihr Gutes haben - das Objekt wird ja aufgrund des "errechneten" Verkehrswertes versteigert. Ist jedoch im Haus noch hochwertige Ausrüstung (also alles fest Verbautes, wie z.B Heizung, Badezimmer, Küche, etc.) welche nicht mit berücksichtigt wurde, kann man da durchaus ein Schnäppchen machen. Andersherum verhält es sich dann aber auch mit Schäden, die von Außen nicht einsehbar sind. Gekauft wie gesehen - oder aber die Katze im Sack...
Blicke durch die Fenster gaben einiges preis, aber nur im EG und etwas in den Keller. Der Garten sah aus, als ob die Natur bereits gewonnen hatte und schon der neue Eigentümer war. Es gibt einen Pool, eine Garage, einen Wintergarten - schön. Von Unterhaltungsstau spricht das Gutachten - auf hochdeutsch: Es hat sich kein Schwein die letzten Jahre hier um irgendwas gekümmert.
Durch Nachbarn erfährt man, daß der Eigentümer schon vor Jahren umgezogen ist und das Haus immer wieder vermietet war. Nur die Kellerräume wurden zum Büro umgebaut und durch den Eigentümer genutzt. Somit war klar - es gibt bei erfolgreichem Zuschlag kein Problem mit Mietern, die man ja nicht einfach rausschmeißen darf. Gegenüber den Voreigentümern erwirbt man einen Räumungstitel und kann diese mit Fristsetzung aus der Wohnung / dem Haus bekommen - bei Mietern sieht das anders aus. Hier also vorher genau informieren und im Zweifelsfall lieber bleiben lassen. Während meiner "Übungsbesuche" beim Amtsgericht hatte ich es auch erlebt, daß die Mieter anwesend waren und gleich verkündet haben, daß sie auf keinen Fall ausziehen werden - so etwas hebt den Preis des Objektes nicht unbedingt.

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